Kosmetikwirkstoffe | Definition und Wirkung

Kosmetikwirkstoffe unterscheiden sich von medizinischen Wirkstoffen durch Wirkort und Einsatzzweck. Dies wird durch die EU-Kosmetikverordnung (EU-KVO) geregelt. Sie gilt in allen Ländern der Europäischen Union. In Deutschland ist sie im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz eingebunden. Neben den Bestimmungen, welche Stoffe in kosmetischen Mitteln erlaubt sind und unter welchen Bedingungen sie hergestellt und in Verkehr gebracht werden dürfen, ist in der EU-KVO auch durch die Begriffsbestimmungen in Kapitel 1, Artikel 2, Absatz 1 geregelt, was kosmetische Mittel sind.

Kosmetikwirkstoffe
 
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